Übersicht

Die Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen ermöglichen eine Approbation, die selbstständige heilkundliche Behandlung von psychischen Erkrankungen und psychischen Folgen körperlicher Erkrankungen auf der Grundlage psychotherapeutischer Verfahren erlauben. Die berufliche Tätigkeit kann neben selbstständiger und teilselbstständiger ambulanter Tätigkeit in den Bereichen Prävention, Rehabilitation, Beratung, Forschung und Lehre erfolgen.

Approbationsausbildungen der AVM gGmbH

Diese staatlich anerkannten Ausbildungen erfolgen für 5 Jahre berufsbegleitend. Diese Ausbildungen führen direkt zur staatlichen Approbationsprüfung.

Psychologische/r Psychotherapeut/in

Die Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeutin/en (PP) setzt ein klinisches Psychologiestudium (Diplom/Master) voraus und erlaubt die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Ausbildung ist umfassend und erfolgt vertieft im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie.

Es besteht die Möglichkeit, nach der Approbation in der Übergangsphase zur selbstständigen Tätigkeit an einem AVM-Institutsstandort selbständig Psychotherapien durchzuführen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten unserer Ausbildungsinstitute.

Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in

Die Ausbildung zur/m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en (KJP) setzt ein Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik voraus. Die Ausbildung ist umfassend und erfolgt vertieft im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie.

Es besteht die Möglichkeit, nach der Approbation in der Übergangsphase zur selbstständigen Tätigkeit an einem AVM-Institutsstandort selbständig Psychotherapien mit Kindern und Jugendlichen durchzuführen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten unserer Ausbildungsinstitute.