BMG legt Arbeitsentwurf für ein zukünftiges Psychotherapiestudium vor

Wie bereits seit längerem angekündigt, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun einen ersten Arbeitsentwurf vorgelegt, in dem eine Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung vorgeschlagen wird. In dem Entwurf für ein sogenanntes Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz wird ein fünfjähriger Studienweg definiert, der in einer verpflichtend festgeschriebenen Studienstruktur mit Bachelor- und einem Masterstudium zur Erlangung der Heilkunde für Psychotherapie führen soll. Mit zwei staatlichen Prüfungen, die nach dem ersten und nach dem zweiten Studienabschnitt abgelegt werden, kann demnach die Berufszulassung erlangt werden.

Außerdem wird in diesem Arbeitsentwurf die Einrichtung erweiterter Modellstudiengänge ermöglicht, mit denen die psychotherapeutische Heilkunde um Kompetenzen erweitert wird, die die Verordnung psychopharmakologischer Maßnahmen möglich machen und zu einer entsprechenden heilkundlichen Befugniserweiterung führen soll.

Der Arbeitsentwurf beinhaltet wesentliche Änderungen zum Eckpunktepapier des BMG vom November 2016. Insbesondere sind die vorgeschriebenen Zeiten für praktische Studieninhalte deutlich verkürzt worden. Ein Praxissemester, wie es z.B. auch der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) fordert, ist nicht vorgesehen.

Der Arbeitsentwurf lässt derzeit die zukünftige Berufsbezeichnung noch offen. Auch eine konkrete Definition der erforderlichen Studieninhalte in einer Approbationsordnung steht noch aus. Vor allem aber gibt es nach wie vor keine Aussagen zu den strukturellen Rahmenbedingungen einer zukünftigen Weiterbildung, die sich an ein Psychotherapiestudium anschließen soll. Hierzu wurden vom BMG lediglich Diskussionspunkte vorgelegt, die nun mit den Bundesländern in Angriff genommen werden sollen. Der DPT hatte stets klargestellt, dass eine zeitgleiche Verabschiedung entsprechender Regelungen eine unabdingbare Voraussetzung für eine Ausbildungsreform darstellt.

Arbeitsentwurf zum Download