BPtK: Gestalttherapie nicht als psychotherapeutisches Verfahren anerkannt

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie veröffentlicht Gutachten

Die Gestalttherapie kann nicht als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren gelten. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) in seinem Gutachten, das er heute auf seiner Homepage veröffentlicht hat. 

„Für die Gestalttherapie liegen bisher nur ausreichend Belege für ihre Wirksamkeit bei affektiven Störungen bei Erwachsenen vor“, stellt Prof. Dr. Günter Esser, erster Vorsitzender des WBP, fest. „Für eine Anerkennung als psychotherapeutisches Verfahren fehlen Belege für mindestens zwei weitere Anwendungsbereiche.“ Damit kann die Gestalttherapie nicht als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten empfohlen werden. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen konnte der Beirat in keinem Anwendungsbereich ausreichende Belege für ihre Wirksamkeit finden. 

Der WBP hatte die Gestalttherapie auf Antrag des Deutschen Dachverbands Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten e.V. geprüft.

Links:
Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Gestalttherapie