BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz: Psychotherapeutische Versorgung in Pflegeinrichtungen verbessern

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals sieht vor, die ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch verbindlich abzuschließende Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten zu verbessern. Neben einer besseren somatisch-ärztlichen Versorgung besteht jedoch außerdem ein dringender Bedarf, Patienten mit psychischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen besser zu versorgen. Insbesondere werden zu häufig und zu viele Psychopharmaka trotz der damit verbundenen Risiken verschrieben. Dabei stehen wirksame nicht-medikamentöse und psychotherapeutische Interventionen zur Verfügung, um z. B. Verhaltensstörungen bei Demenzen und depressive Erkrankungen zu behandeln. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält es deshalb für erforderlich, dass im Gesetzestext ausdrücklich auch der Abschluss von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Psychotherapeuten oder die Anstellung von Psychotherapeuten in Pflegeeinrichtungen ermöglicht und gefördert werden. 

Die Verbändeanhörung zum Entwurf zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz findet am 11. Juli 2018 statt.

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Stellungnahme der BPtK: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) - Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit