Studie belegt, dass PatientInnen zu wenig über ihre Rechte gegenüber Krankenkassen wissen

Einer aktuellen Studie des IGES-Instituts und des Sozialrechtlers Prof. Dr. Gerhard Igl zufolge („Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“) sind Versicherte häufig nur unzureichend über ihre Rechte aufgeklärt. Lediglich ein Viertel der PatientInnen legt Widerspruch ein, wenn ein von ihnen gestellter Leistungsantrag (z.B. Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung) von ihrer Krankenkasse abgelehnt wird. Spannend ist die Betrachtung der gestellten Widersprüche, denn hier zeigte sich, dass die Hälfte der Widersprüche erfolgreich war (stark abhängig von der jeweiligen Krankenkasse).

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