Die Versorgung muss besser werden - Daten für die Kammerarbeit unserer Listen!

Das BayPsychKHG (Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) von 2018 sieht vor, dem Bayerischen Landtag alle drei Jahre einen landesbezogenen Psychiatriebericht vorzulegen.
Der erste Bericht liegt nun vor und enthält auf 174 Seiten eine Fülle von wertvollen Informationen zur Situation psychisch kranker Menschen in Bayern, zu ihrer Versorgungssituation sowie Vertiefungen zu ausgewählten Themen.

Die Statistiken, die häufig auch nationale und internationale Vergleiche umfassen, sind aktuell. Sie werden i.d.R. gut erklärt gut erklärt und sind meist gut verständlich.
Schwerpunkte des Berichtes sind die Prävention psychischer Krankheiten sowie das Kapitel "Psychische Erkrankungen und Arbeitswelt“. Durchgehend wird auf die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie Bezug genommen. Weitere Themen sind die Versorgungslage, die gesellschaftliche Teilhabe, die Krankheitskosten und die Koordination der Versorgung. Eine umfangreiche Sammlung von Adressen und Kontaktdaten zur Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Belastungen ergänzt das Ganze.

Kritisch ist anzumerken, dass die Angaben zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung unreflektiert in der Zusammenfassung übernommen wurden, ohne Berücksichtigung der erheblichen Versorgungslücken in Bayern. An anderer Stelle wird wiederum von erheblichen, teils unzumutbaren Wartezeiten berichtet. Positiv anzumerken ist, dass über beides berichtet wird und dass die erheblichen konzeptionellen Mängel der Bedarfsplanung dargelegt werden.

Links:
Hier der Link zum Bericht!